Neues SUISSE GARANTIE Branchenreglement für Getreide, Ölsaaten sowie ihre Produkte ab 1.7.2016

Die Änderungen am Branchenreglement betreffen folgende Punkte:

  • Kap. 3.2.2: Verschärfung Sortenkriterium inkl. Anhebung Anforderungsniveau auf „nicht kritisch“ -> diese Anpassung wirkt sich ebenfalls in den Anhängen aus (Aufführung mit gleichem Wortlaut)
  • Anhang 2, Kapitel 2.3: Sanktion bei Nichteinhaltung des Sortenkriteriums
  • In Kraft treten des angepassten Reglements ist per 1. Juli 2016 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten.

Das neue Reglement finden Sie unter: http://www.swissgranum.ch/117-0-Reglemente.html