- 02.02.2021
- Produktezertifizierung
-
Neue Migros-Bio Richtlinien 2021
Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel (Weisung W7.4.50) wurden überarbeitet und vom zuständigen Gremium (Bio Kernteam) verabschiedet.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende, kurz zusammengefasste, Änderungen:
- Bio Weide-Beef: Die Label-spezifischen Produktanforderungen wurden gestrichen.
- Aquakultur: EU-Bio Aquakulturprodukte müssen neu Migros-Zusatzkriterien erfüllen. Dies gilt auch für Produkte von ausserhalb Europa. Bis anhin waren ausserhalb Europas nur Verbandslabels zugelassen und innerhalb Europas wurde die EU-Bio Verordnung ohne die neuen Zusatzkriterien akzeptiert. Migros-Zusatzkriterien: Einhaltung eines Sozialstandards (Risikoländer), Nachweis über eine zugelassene Betäubungsmethode (Kaltwasserfisch) und Verbot von Metabisulfit bei Crevetten.
- Deklaration: Neu: Wenn das Herkunftsland auf der Produktetikette angegeben ist, genügt der Hinweis «*aus biologischer Landwirtschaft». Bis anhin musste auch bei Früchte und Gemüse der Hinweis gemacht werden «* = Aus ausländischer Bio-Produktion» oder «** = Aus Schweizer Bio-Produktion»
Die Richtlinien können auf dem SupplierNet und der Website der Migros heruntergeladen werden.