- 01.02.2018
- Produktezertifizierung
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SwissGAP Hortikultur – Kleine Anpassungen per 1. Januar 2018
SwissGAP Hortikultur hat per 1. Januar 2018 kleine Anpassungen erfahren.
Da die GLOBALG.A.P. Version Mitte 2017 etwas überraschend von der Version 5.0-2 auf die Version 5.1 geändert hat, musste auch der Standard SwissGAP Hortikultur leicht angepasst werden.
Der Aufwand für den Abgleich mit der neuen Version gab deutlich mehr Bearbeitungsaufwand, als dies in der praktischen Umsetzung für den einzelnen Betrieb effektiv spürbar ist. So konnte verhindert werden, dass in den technischen Anforderungen (Checkliste) Anpassungen vorgenommen werden mussten. SwissGAP Hortikultur ist weiterhin als „Equivalent Scheme“, d.h. als absolut gleichwertiger Standard zu GLOBALG.A.P. anerkannt.
GLOBALG.A.P. hat im Bereich Hortikultur einige Anpassungen in den Produktgruppen vorgenommen, was vor allem hinter den Kulissen bei ProCert für die Registrierung in der GLOBALG.A.P. Datenbank einen Mehraufwand verursacht. Für die Betriebe ändern die Produktgruppen bei SwissGAP Hortikultur nicht, ausser dass es nur noch „Schnittblumen“ anstelle der bisherigen Unterscheidung in Freiland und Gewächshaus gibt.
Ansonsten gibt es in den Reglementen eine neue Forderung ab 2018, dass der gleiche Kontrolleur nicht mehr als 4x hintereinander den gleichen Betrieb kontrollieren darf. Wir werden ab 2019 mit den ersten Rotationen beginnen, um dieser Forderung nachzukommen.
Weitere Informationen inkl. den jeweiligen Newslettern sind auf der Website von JardinSuisse zu finden. Bei Fragen steht Ihnen auch Martin Widmer gerne zur Verfügung.