Schweiz-Chile: Äquivalenzarrangement für Bio-Produkte

Die Schweiz und Chile haben ein Äquivalenzarrangement für Bio-Produkte abgeschlossen. In der Praxis bedeutet dies, dass in der Schweiz erzeugte biologische Lebensmittel ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden können. Gleiches gilt für die Vermarktung chilenischer biologischer Erzeugnisse in der Schweiz. Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, welche in der Schweiz oder in den Chile erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Tierische Bio-Produkte aus Chile, mit Ausnahme von Erzeugnissen der Imkerei (z.B. Honig), sind vom Arrangement ausgenommen. Produkte, welche unter das Arrangement fallen können ab sofort in TRACES abgewickelt werden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz und der Servicio Agrícola y Ganadero Chiles haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Standards für Bio-Produkte geeinigt. Das Arrangement wurde am 24. Juli 2019 in Bern und am 5. August 2019 in Santiago di Chile unterzeichnet. Es erleichtert den Handel mit Bio-Produkten und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.  

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung unter folgendem Link: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medienmitteilungen.msg-id-75919.html 

Zum 1. Januar 2020 wird die Länderliste in Anhang 4 der WBF-Bio-Verordnung (SR 910.181) mit dem Eintrag von Chile erweitert werden.