Neuerungen Bio-Verordnung 2021 und Infos

Zu beachten sind kleine Änderungen für Import und Verarbeitung in der Bio-Verordnung und wichtige Infos zum Import von Bio-Produkten aus UK, Japan, Ukraine, Russland, Kasachstan, Moldawien, China und der Türkei.

Bezüglich Verarbeitung und Import gab es auf den 1. Januar 2021 kleine Veränderungen bei nachfolgenden Themen:

  • Herstellung von Wein
  • Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verarbeitungshilfsstoffe
  • Länderliste
  • Zulassung Drittlandkontrollstellen
  • TRACES

Zusätzliche Informationen zu Import & TRACES

  • UK: Aufgrund des Brexit wurde zwischen CH-UK am 1. Januar 2021 eine Vereinbarung unterzeichnet. Gemäss dieser Vereinbarung wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der bis Ende 2020 im UK anwendbaren EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren konnten.
  • UK: Das UK verlangt beim Import von Schweizer Bio-Produkten bis und mit 30. Juni 2021 kein Certificate of Inspection (CoI). Erst ab dem 1. Juli 2021 wird voraussichtlich eines mitgesendet werden müssen.
  • UK: Bio Importe von ausserhalb der EU müssen zwingend über das Onlinesystem TRACES abgewickelt werden. D.h. allfällige Importe vom UK in die Schweiz laufen neu auch über TRACES (nur falls dies nicht möglich sein sollte, akzeptieren wir auch Papier-KB’s (COI’s).
  • Japan: Das BLW und das Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries aus Japan haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Bio-Standards für Tiere und Produkte tierischer Herkunft geeinigt. Damit wurde der Geltungsbereich der bisherigen Äquivalenz pflanzlicher Erzeugnisse und Produkte erweitert.
  • Japan: Im Rahmen dieses Arrangements hat sich ist die Schweiz verpflichtet, jährlich Informationen über die Art und die Menge der Schweizer Bioprodukte, die im vergangenen Kalenderjahr nach Japan exportiert wurden, zu liefern. Um diese Daten dem BLW im Jahresbericht der Zertifizierungsstelle zum ersten Mal am 31. Januar 2022 vorlegen zu können, müssen die Auditoren erfassen, wenn ein Kunde Bio-Ware nach Japan exportiert.

Zusätzliche risikobasierte Kontrollen für den Import von Bio-Produkten aus gewissen Ländern

  • Wegen der hohen Anzahl Ethylenoxid-Rückständsfälle der letzten Monate, verlangt die EU zusätzliche Kontrollen der Behörden bzw. der Zertifizierungsstellen für Bio Sesamsamen aus Indien und, je nach Risikobewertung, für andere Produkte wie Gewürze und Kräuter.
    Da in der Schweiz ebenfalls mehrere Fälle festgestellt wurden, empfiehlt das BLW uns, geeignete Massnahmen zu treffen.
  • Für das Jahr 2021 wurden die zusätzlichen risikobasierten Kontrollen betreffend Importen von Bio-Produkten aus gewissen Ländern erneut und durch die EU Kommission erweitert. Die wichtigste Anpassung ist, dass sie neu auch für Importe aus der Türkei gelten.
  • Somit gelten diese Empfehlung von zusätzlichen risikobasierten Kontrollen für Importe (unabhängig ob die Ware direkt aus einem der Länder oder über ein Drittland kommt) für folgende Länder: Ukraine, Russland, Kasachstan, Moldawien, China und die Türkei.

Die aktuelle Bio-Verordnung ist unter diesem Link verfügbar.