Neue Richtlinien BIO SUISSE 2022

Nachfolgend die Änderungen für den Bereich Verarbeitung und Handel von Knospe Produkten:

• Rückstellmuster: jeder Betrieb muss eine betriebseigene Risikoanalyse durchführen und anhand der eruierten Risiken festlegen, ob – und falls ja, in welchem Umfang – Rückstellmuster einzulagern sind. Auch ein begründeter Verzicht auf das Einlagern von Rückstellmuster muss in der Risikoanalyse dargestellt werden können. 

• Druckvorlagen, Begleitdokumente, Kommunikation und Werbung, etc. mit Hinweisen zur Knospe sind in jedem Fall der Bio Suisse Geschäftsstelle vor dem Druck zur Genehmigung und Freigabe zuzustellen.

• Die Deklarationsvorgaben sind gemäss den jeweils aktuellen Richtlinien zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Verarbeitungsschritte deklarationspflichtig sind (Pasteurisation, Extrusion, etc.).

• Begleitdokumente für Klauentiere sind mit der Knospe-Vignette zu kennzeichnen.

• Eine Lebensmittelsicherheits-Zertifizierung wird für die gemischten Handels- und Abpackunternehmen (Früchte, Gemüse, Obst, Pilze) nicht mehr gefordert.

• Handel mit Offenware inkl. Big Bags ist lizenzpflichtig. Jeglicher Futtermittelhandel (Knospe, Hilfsstoff-Knospe) ist für Bio kontroll- und auch zertifizierungspflichtig sowie für die Knospe lizenzpflichtig. Einzige Ausnahme: vollständig geschlossene (vernähte und verklebte), vollständig etikettierte Säcke bis 50kg.

• Die Vorgaben für den Import von «Bio Suisse Organic» sind ersichtlich unter dem Link für «Supply Chain Monitor»

Die aktuellen Bio Suisse Richtlinien sind unter diesem Link verfügbar.