- 22.01.2020
- Produktezertifizierung
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Neue Richtlinien BIO SUISSE 2020
Es gibt nur wenig Änderungen.
Die neuen BIO SUISSE Richtlinien 2020 finden Sie unter folgendem Link.
Änderungen gab es unter anderen in folgenden Bereichen:
- Kennzeichnung: Neu Herkunftsangabe bei Fisch und Aquakulturen bei einem Anteil ≥10% in der Zusammensetzung
- Nahrungsergänzungsmittel (nur Monoprodukte), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost dürfen neu unter Berücksichtigung der produktspezifischen Weisungen mit der Vollknospe ausgezeichnet werden.
- Mikrowellendetektion für die Herstellung von Grundstoffen (Jogurt, Milchprodukte, Speiseeis und Sorbet) neu erlaubt
- Aufnahme Kokosblütenzucker
- Einsatz von Naturgips bei der Herstellung von Zuckerrübenpellets zugelassen
- Aufnahme von Produkten aus und mit Hanf
- Fermentativ aus nitrathaltigem Gemüse hergestelltes Nitrit muss gekennzeichnet werden
- UHT-Erhitzung neu bei Kokosnusswasser zugelassen
Zur Erinnerung: Alle Lizenznehmer füllen mindestens alle drei Jahre einen Nachhaltigkeitscheck aus. Alle Infos dazu sind auf www.bio-suisse.ch.
Zur Meldung von Rückstandsfällen benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann.