Neue Richtlinien BIO SUISSE 2020

Es gibt nur wenig Änderungen.

Die neuen BIO SUISSE Richtlinien 2020 finden Sie unter folgendem Link.

Änderungen gab es unter anderen in folgenden Bereichen:

  • Kennzeichnung: Neu Herkunftsangabe bei Fisch und Aquakulturen bei einem Anteil ≥10% in der Zusammensetzung
  • Nahrungsergänzungsmittel (nur Monoprodukte), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost dürfen neu unter Berücksichtigung der produktspezifischen Weisungen mit der Vollknospe ausgezeichnet werden.
  • Mikrowellendetektion für die Herstellung von Grundstoffen (Jogurt, Milchprodukte, Speiseeis und Sorbet) neu erlaubt
  • Aufnahme Kokosblütenzucker
  • Einsatz von Naturgips bei der Herstellung von Zuckerrübenpellets zugelassen
  • Aufnahme von Produkten aus und mit Hanf
  • Fermentativ aus nitrathaltigem Gemüse hergestelltes Nitrit muss gekennzeichnet werden
  • UHT-Erhitzung neu bei Kokosnusswasser zugelassen

Zur Erinnerung: Alle Lizenznehmer füllen mindestens alle drei Jahre einen Nachhaltigkeitscheck aus. Alle Infos dazu sind auf www.bio-suisse.ch.

Zur Meldung von Rückstandsfällen benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann.